Vereinsheim

Unser Vereinsheim wurde 1998 an die Kreissporthalle angebaut. Hier finden 70 Personen bequem Platz. Für Vereins- und Familienfeiern ist es bestens geeignet.

Die Belegung des Vereinsheimes und Benutzungshinweise sehen Sie auf den Folgeseiten.

Seit 2014 ist eine Unterstellhütte mit großer Pergola angebaut worden.

Lust hier zu Feiern und das Ambiente zu genießen?

Fragen zu den Kosten und der Buchung beantwortet Ihnen gerne:

Valentin Ulrich | +49 1525 9874324 | v.ulrich93@web.de


AGB bei der Vermietung des Vereinsheim

1. Gegenstand des Mietvertrages sind die Vereinsräume des TLV Eichenzell und die Zugänge zum Vereinsheim. Die Außenanlagen stehen im Eigentum des Landkreises Fulda und werden nicht mitvermietet. Feiern dürfen daher grundsätzlich nur in den Vereinsräumen stattfinden.

2. Das Betreten und die Nutzung der Kreissporthalle sind außerhalb von Sportveranstaltungen strikt untersagt.

3. Der Zugang zum Vereinsheim hat grundsätzlich vom Parkplatz der Von-Galen-Schule in der Munkenstraße aus zu erfolgen. Ein Zugang von der Straße Am Alten Sportplatz aus ist nur bei Bestehen sachlicher Gründe gestattet. Hierbei ist auf die Interessen der Anwohner Rücksicht zu nehmen und jeglicher Lärm zu vermeiden.

4. Die Nachtruhe der Nachbarn des Vereinsheims ist ab 22.00 Uhr unbedingt zu wahren. Nächtliche Ruhestörungen während einer Feier durch zu laute Musik sind ebenso zu vermeiden wie Störungen nach einer Feier wie etwa lautes Zuschlagen von Türen oder laute Gespräche.

5. Im Vereinsheim besteht nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Veranstaltungen ein gesetzliches Rauchverbot. Beim Rauchen vor dem Gebäude sind die bereitstehenden Aschengefäße zu benutzen. Auch die Raucher sind verpflichtet, Lärmstörungen der Anwohner zu vermeiden.

6. Nach jeder Veranstaltung sind die Lichter zu löschen, alle Ausgänge zu verschließen und die ausgehändigten Schlüssel umgehend zurückzugeben.

7. Jeder Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere feuerpolizeilichen und jugendschutzrechtliche Vorschriften.

Nur bei Beachtung dieser Benutzungshinweise ist gewährleistet, dass das Vereinsheim des TLV Eichenzell auch künftig zur Förderung des Vereinslebens und für private Feiern genutzt werden kann.

Im Interesse aller ist daher jeder Einzelne gebeten, diese Hinweise einzuhalten.